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Krankheit und Behinderung im Steuerrecht (Teil I)

BeiträgeMag. Bernhard Renner*)*)Bernhard Renner ist Richter und Senatsvorsitzender im Bundesfinanzgericht, Außenstelle Linz und Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Seine behinderte Tochter Barbara ist am 23. 2. dieses Jahres verstorben. Ihr ist dieser Beitrag gewidmet.ZfG 2017, 74 Heft 3 v. 15.9.2017

Prinzipiell sind nur iZm der Erzielung von Einkünften entstandene Aufwendungen steuerlich zu berücksichtigen. Unter bestimmten, eng umschriebenen, sozial motivierten Voraussetzungen sind jedoch auch zwangsläufig erwachsene Privataufwendungen, etwa iZm Krankheit oder Behinderung, als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Teil I des Beitrags bietet eine grundlegende Darstellung der diesbezüglichen, durchaus komplexen Rechtslage im Einkommensteuerrecht.

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