Prinzipiell sind nur iZm der Erzielung von Einkünften entstandene Aufwendungen steuerlich zu berücksichtigen. Unter bestimmten, eng umschriebenen, sozial motivierten Voraussetzungen sind jedoch auch zwangsläufig erwachsene Privataufwendungen, etwa iZm Krankheit oder Behinderung, als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Teil I des Beitrags bietet eine grundlegende Darstellung der diesbezüglichen, durchaus komplexen Rechtslage im Einkommensteuerrecht.