vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Anwendbarkeit des Verbrauchergerichtsstands bei rückzedierten Ansprüchen

RechtsprechungMag. Oliver PeschelZfG 2017, 61 Heft 2 v. 15.6.2017

OLG Innsbruck 10. 03. 2016, 10 R 2/16v

Sachverhalt:

Die Beklagte ist Reiseveranstalterin in D*****. Der Kläger buchte über ein ***** Reisebüro bei der Beklagten eine Pauschalreise nach *****, wobei die Unterbringung in einem rollstuhlfreundlichen Zimmer vereinbart war. Am 9. 11. 2011 benützte der Kläger die Dusche im Zimmer des gebuchten Hotels und setzte sich auf den an der Wand befestigten Klappsessel. Der Klappsessel war nicht sach- und fachgerecht montiert und riss von der Wand ab. Der Kläger stürzte ungebremst zu Boden und zog sich einen Oberschenkelhalsbruch zu.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!