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OGH 25. 01. 2017, 7 Ob 165/16i – Bei Doppelversicherung haften Versicherungen zur gesamten Hand

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH, BVwGZfG 2017, 54 Heft 2 v. 15.6.2017

OGH 25. 01. 2017, 7 Ob 165/16i

Ist das Haftpflichtrisiko eines behandelnden Arztes sowohl durch eine Eigenversicherung als auch durch eine Versicherung auf fremde Rechnung [hier durch die Versicherung des Krankenanstaltenträgers, bei dem der Arzt beschäftigt ist] versichert, liegt eine Doppelversicherung nach § 59 VersVG vor.

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