OGH 22. 02. 2017, 8 Ob 13/17w
1. Eine Behandlung ist auch dann nicht lege artis, wenn durch die gewählte (anerkannte) Operationsmethode [hier Operation mit Lokalanästhesie ohne Blutsperre] das Operationsrisiko erheblich erhöht wird, ohne dass die gewählte Methode andere, die Risikoerhöhung in etwa aufwiegende Vorteile hat.