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OGH 22. 02. 2017, 8 Ob 13/17w – Behandlung nicht lege artis, wenn Operationsrisiko wesentlich erhöht

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH, BVwGZfG 2017, 47 Heft 2 v. 15.6.2017

OGH 22. 02. 2017, 8 Ob 13/17w

1. Eine Behandlung ist auch dann nicht lege artis, wenn durch die gewählte (anerkannte) Operationsmethode [hier Operation mit Lokalanästhesie ohne Blutsperre] das Operationsrisiko erheblich erhöht wird, ohne dass die gewählte Methode andere, die Risikoerhöhung in etwa aufwiegende Vorteile hat.

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