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BVwG 30. 03. 2017, W255 2146090-1-1 – Ein Vertragsarzt darf auch als Wahlarzt tätig sein, wenn er zu verschiedenen Ordinationszeiten tätig ist und darf für die Tätigkeit als Wahlarzt eine Honorarnote ausstellen

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH, BVwGZfG 2017, 45 Heft 2 v. 15.6.2017

BVwG 30. 03. 2017, W255 2146090-1-1

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