Vor dem Hintergrund der Entwicklung der modernen Kommunikationstechnologien, insbesondere der letzten zwei Jahrzehnte, haben sich für die Art und Weise der Kommunikation zwischen Arzt und Patient mannigfaltige neue technische Möglichkeiten ergeben, welche die Frage nach der Notwendigkeit eines unmittelbaren und persönlichen Kontakts zwischen Arzt und Patient verstärken. Der vorliegende Beitrag untersucht die Frage, wie das "Unmittelbarkeitsgebot" des § 49 Abs 2 Ärztegesetz 1998 in der geltenden Fassung de lege lata ausgelegt werden kann und berücksichtigt dabei die dazu vorhandene Rechtsprechung.