OGH 23. 11. 2016, 1 Ob 186/16h
VII. Sonstiges
Ein vorsätzliches Umstoßen einer Skifahrerin stellt einen Eingriff in ein absolut geschütztes Rechtsgut dar, was grds verboten ist. Das Vorliegen einer rechtfertigenden Notwehr- bzw Nothilfelage konnte im vorliegenden Fall nicht nachgewiesen werden. Unklarheiten müssen zulasten des für das Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes beweispflichtigen Schädigers gehen.