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OGH 23. 11. 2016, 1 Ob 120/16b – Vom Verfahrenssachwalter erhobene Rechtsmittel gelten im Zweifel als jene der betroffenen Person

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH, Bundesverwaltungsgericht und LandesverwaltungsgerichteZfG 2017, 23 Heft 1 v. 15.3.2017

OGH 23. 11. 2016, 1 Ob 120/16b

SACHWALTERSCHAFT

Die einzige Aufgabe des Verfahrenssachwalters liegt darin, ausschließlich Interessen der betroffenen Person während der Dauer des Verfahrens wahrzunehmen. Er kann daher Rechtsmittel stets nur für bzw im Namen der betroffenen Person erheben, weshalb im Zweifel auch anzunehmen ist, dass er ein Rechtsmittel nicht im

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