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LVwG NÖ 28. 09. 2016, LVwG-AV–175/001–2015 – Eine starre Grenze der Zahl der "weiterhin zu versorgenden Personen" iSd § 10 Abs 2 Z 3 ApG ist unionsrechtswidrig, diese Bestimmung bleibt sohin unangewandt

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH, Bundesverwaltungsgericht und LandesverwaltungsgerichteZfG 2017, 21 Heft 1 v. 15.3.2017

LVwG NÖ 28. 09. 2016, LVwG-AV–175/001–2015

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