Seit 01. 01. 2017 haben nahe Angehörige, die den Verstorbenen (Erblasser) zu Lebzeiten gepflegt haben, einen erbrechtlichen Anspruch zur Abgeltung der erbrachten Pflegeleistungen. Die Regelung dieses Anspruches wirft einige Fragen zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung, der Konkurrenz zu anderen Ansprüchen und der Bemessung auf. Der vorliegende Beitrag untersucht, inwiefern diese Unklarheiten lösbar sind.