OGH 11. 10. 2016, 10 ObS 109/16a
Eine unzulässig erfolgte ärztliche Behandlung infolge eines Verstoßes gegen § 45 Abs 4 ÄrzteG (Verbot der freiberuflichen Ausübung des ärztlichen Berufes ohne bestimmten Berufssitz) ist keine einen Kostenersatzanspruch nach § 59B KUVG auslösende Inanspruchnahme eines Wahlarztes.