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OGH 11. 10. 2016, 10 ObS 109/16a – Keinen Kostenersatzanspruch durch Sozialversicherung bei Verstoß gegen § 45 Abs 4 ÄrzteG

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH und BVwGZfG 2016, 128 Heft 4 v. 15.10.2016

OGH 11. 10. 2016, 10 ObS 109/16a

Eine unzulässig erfolgte ärztliche Behandlung infolge eines Verstoßes gegen § 45 Abs 4 ÄrzteG (Verbot der freiberuflichen Ausübung des ärztlichen Berufes ohne bestimmten Berufssitz) ist keine einen Kostenersatzanspruch nach § 59B KUVG auslösende Inanspruchnahme eines Wahlarztes.

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