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OGH 29. 09. 2016, 9 ObA 129/15h – Rückzahlungsvereinbarung für die Ausbildungskosten diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonals zulässig

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH und BVwGZfG 2016, 117 Heft 4 v. 15.10.2016

OGH 29. 09. 2016, 9 ObA 129/15h

1. Besteht zwischen den Parteien kein Arbeitsvertrag, sondern lediglich ein Ausbildungsverhältnis, ist § 2d AVRAG nicht anzuwenden, sondern sind Fragen nach der Zulässigkeit eines Ausbildungskostenrückersatzes aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung primär nach § 879 ABGB zu beurteilen.

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