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VwGH 25. 05. 2016, Ro 2015/11/0017 – Tageweise Betrachtung bei der Vollziehung des § 43 Abs 1 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für NÖ

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH und LandesverwaltungsgerichteZfG 2016, 93 Heft 3 v. 15.9.2016

VwGH 25. 05. 2016, Ro 2015/11/0017

Nach § 43 Abs 1 zweiter Satz der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für NÖ darf die Gesamtbezugsdauer an Krankenunterstützung innerhalb von drei Jahren 365 Tage nicht übersteigen, wobei jeder abgerechnete Krankenstandstag auf die Gesamtbezugsdauer im Sinne dieser Bestimmung

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