OGH 28. 04. 2016, 1 Ob 29/16w
Wie der Oberste Gerichtshof in anderem Zusammenhang schon ausgesprochen hat, besteht zwar grundsätzlich keine "Anspannungsobliegenheit" des an sich nicht selbsterhaltungsfähigen Kindes, sich um Erwerbseinkünfte zu bemühen. Bemühungen um leicht erzielbare Erträgnisse können ihm aber zugemutet werden.

