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Musiktherapie und Umsatzsteuer

BeiträgeMag. Thorsten HolzerZfG 2016, 68 Heft 3 v. 15.9.2016

I. Einleitung1)1)Vorliegende Publikation spiegelt die persönliche Meinung des Autors wider. Für wertvolle Hinweise danke ich Herrn Hon.-Prof. Dr. Kierein und Frau Dr. Lanske aus dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen.

Die Gewährung von Steuerbefreiungen im Bereich der Umsatzsteuer, seien dies echte oder unechte, bringt für die davon begünstigten Berufszweige erhebliche Vorteile, da aufseiten des Leistungserbringers keine Umsatzsteuer abzuführen ist und gleichzeitig aufseiten des Leistungsempfängers eine Leistung ohne Umsatzsteuerbelastung bezogen werden kann.

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