I. Einleitung1)
Die Gewährung von Steuerbefreiungen im Bereich der Umsatzsteuer, seien dies echte oder unechte, bringt für die davon begünstigten Berufszweige erhebliche Vorteile, da aufseiten des Leistungserbringers keine Umsatzsteuer abzuführen ist und gleichzeitig aufseiten des Leistungsempfängers eine Leistung ohne Umsatzsteuerbelastung bezogen werden kann.

