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OGH 25. 02. 2016, 1 Ob 22/16s - Zahlung von 20.000 EUR Schmerzengeld iZm seelischen Gesundheitsbeeinträchtigungen nicht unvertretbar niedrig

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH (Auswahl)ZfG 2016, 55 Heft 2 v. 15.6.2016

OGH 25. 02. 2016, 1 Ob 22/16s

Bei der Schmerzengeldbemessung ist einerseits auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen, andererseits zur Vermeidung einer völligen Ungleichmäßigkeit der Judikatur ein objektiver Maßstab anzulegen.

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