Die vom behandelnden Psychotherapeuten und klinischen Psychologen ausgehende Anbahnung einer längerfristigen sexuellen Beziehung zwischen ihm und seiner Klientin während der Behandlungszeit führt zum Verlust der Vertrauenswürdigkeit als Voraussetzung für die Berufsausübung und zur Streichung aus der Psychotherapeutenliste, der Liste der klinischen Psychologen und der Liste der Gesundheitspsychologen. Die Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung wird entzogen.

