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OGH 19.05.2015, 4 Ob 76/15b – Umfang des Vertriebsverbots bei Verstoß gegen AMG

RechtsprechungRechtsprechungsübersicht OGH 2015ZfG 2016, 25 Heft 1 v. 15.3.2016

OGH 19.05.2015, 4 Ob 76/15b

IV. Das Gesundheitsprodukt

Wird ein Stoff [hier Cranberry-Tabletten gegen Harnwegsinfektionen] als Arzneimittel iSd § 1 Abs 1 Z 1 AMG auf den Markt gebracht, unterliegt dieses ausschließlich den Bestimmungen des AMG. Auch Präsentationsarzneimittel sind grds den Bestimmungen des AMG zur Gänze unterworfen.

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