OGH 29.10.2015, 8 ObA 75/15k
Ärzte in Fachausbildung sind dem wissenschaftlichen/künstlerischen Universitätspersonal zuzuordnen und zählen nicht zum allgemeinen Universitätspersonal. Diese Zuordnung hat sich zumindest auf Ebene der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter im Jahr 2009 verfestigt und durchgesetzt und ist seit der Novelle 2015 zum UG 2002 (BGBl I 2015/21) unstrittig.

