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OGH 24.06.2015, 9 ObA 26/15m – Honoraranspruch nachgeordneter Ärzte nach dem NÖ KAG besteht gegenüber Krankenanstaltenträger und nicht gegenüber Abteilungsleiter

RechtsprechungRechtsprechungsübersicht OGH 2015ZfG 2016, 16 Heft 1 v. 15.3.2016

OGH 24.06.2015, 9 ObA 26/15m

Hat ein nachgeordneter Arzt Anspruch auf den vom Abteilungsleiter bestimmten Anteil am ärztlichen Honorar iSd

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