VO (EG)Nr 1049/2001
Das EuG verfügt die Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 28.05.2002, soweit damit der Dokumentenzugang und die Akteneinsichtsrechte im Rahmen der Überprüfung der staatlichen Beihilfen für die Technische Glaswerke Ilmenau GmbH abgelehnt werden.

