Art 64 Abs 1 des Europa-Mittelmeer-Abkommens vom 17.07.1995
Der EuGH prüft, ob das Diskriminierungsverbot des Art 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens der nachträglichen Befristung der Aufenthaltsgenehmigung eines tunesischen Arbeitnehmers entgegensteht und bejaht die unmittelbare Rechtswirkung von Art 64 Abs 1 des Europa-Mittelmeer-Abkommens.

