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Entscheidung zu VO Nr 1400/2002

EuroparechtZER 2007/425ZER 2007, 111 Heft 4 v. 1.7.2007

Zusammenfassung: Das Inkrafttreten der VO (EG)Nr 1400/2002 erfordert zwar keine Umstrukturierung des Vertriebsnetzes eines Lieferanten hinsichtlich Vertriebs- und Kundendienstvereinbarungen über Kraftfahrzeuge, kann jedoch solche Änderungen des Vertriebsnetzes bedingen, die als echte Umstrukturierung des Vertriebsnetzes iSd Art 5 Abs 3 UAbs 1 VO (EG)Nr 1475/95 zu qualifizieren sind. Verträge, die den Freistellungsvoraussetzungen iSd VONr 1475/95 nicht entsprechen und mindestens eine Kernbeschränkung iSd Art 4 VONr 1400/2002, aufweisen sind vom Anwendungsbereich der Gruppenfreistellung gemäß Art 4 VONr 1400/2002 nicht umfasst, sodass alle Vertragsregelungen bei Nichterfüllung der Freistellungsvoraussetzungen nach Art 81Abs 1 EG untersagt sind.

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