Der EuGH prüft, ob die Vorauseinhebung von Gebühren für Einzelbewilligungen mit den Vorgaben des Art 11 Abs 1 der RL 97/13/EG in Einklang zu bringen ist.
Der EuGH prüft, ob die Vorauseinhebung von Gebühren für Einzelbewilligungen mit den Vorgaben des Art 11 Abs 1 der RL 97/13/EG in Einklang zu bringen ist.
