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Rs C-228/05, Urteil des EuGH vom 14. 9. 2006: Stradasfalti Srl/Agenzia delle Entrate Ufficio di Trento, Vorabentscheidung nach Art 234 Abs 1 lit a, b EG.

EuroparechtZER 2007/309ZER 2007, 81 Heft 3 v. 1.6.2007

Art 17 Abs 7 RL 77/388/EWG ; Art 29 RL 77/388/EWG

Der Ausschluss oder die Begrenzung des Vorsteuerabzugsrechts ohne vorangehende Konsultation des beratenden Ausschusses für die Mehrwertsteuer ist unzulässig und kann auch nicht durch die geplante Reduktion des Budgetdefizits gerechtfertigt werden.

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