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Rs C-308/04, Urteil des EuGH vom 29.06.2006

EuroparechtZER 2007/226ZER 2007, 57 Heft 2 v. 1.3.2007

Art 15 der VO Nr 17, nunmehr VO (EG)Nr 1/2003; KomMitteilung über Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen (ABI C 9/98, 3); Art 81 EG; Art 82 EG

Der EuGH prüft die Rechtmäßigkeit des Antrages auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung sowie die Verhängung des Bußgeldes, das für Wettbewerbsbeschränkungen durch Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen verhängt worden war.

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