Art 15 der VO Nr 17, nunmehr VO (EG)Nr 1/2003; KomMitteilung über Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen (ABI C 9/98, 3); Art 81 EG; Art 82 EG
Der EuGH prüft die Rechtmäßigkeit des Antrages auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung sowie die Verhängung des Bußgeldes, das für Wettbewerbsbeschränkungen durch Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen verhängt worden war.

