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Rs C-251/05. Urteil des EugH 06.07.2006

EuroparechtZER 2007/235ZER 2007, 58 Heft 2 v. 1.3.2007

Zusammenfassung: Der EuGH bestätigt die Zulässigkeit der Anwendung verschiedener Mehrwertsteuersätze für eine einheitliche Lieferung befreiter und nicht befreiter Gegenstände.

Rechtsgrundlagen: Art 28 Abs 2 lit a 6. MWSt-RL 77/388/EWG

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