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Rs C-441 /04, Urteil des EuGH vom 23. 02. 2006: A-Punkt Schmuckhandels GmbH/Claudia Schmidt,

EuroparechtZER 2007/81ZER 2007, 23 - 24 Heft 1 v. 1.1.2007

Zusammenfassung: § 57 GewO, der den Vertrieb von Schmuckwaren durch Haustürgeschäfte untersagt, steht mit der gebotenen Warenverkehrsfreiheit in Einklang.

Rechtsgrundlagen: § 57 Abs 1 GewO; Art 28 EG; RL 85/577/EWG

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