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EuGH 16. 02. 2006, Rs C-3/05

EuroparechtZER 2007/64ZER 2007, 21 Heft 1 v. 1.1.2007

Art 36 Abs 1 EuGVÜ; Art 43 Abs 5 EuGVVO

Die Frist des Art 36 Abs 1 EuGVÜ wird nur durch eine ordnungsgemäße Zustellung in Gang gesetzt; das Wissen um die Zwangsvollstreckung bildet im Fall von Zustellmängeln kein taugliches Äquivalent für die ordnungsmäßige Zustellung.

EuGH 16.02.2006, Rs C-3/05 (Gaetano Verdoliva/J. M. Van der Hoeven BVua)

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