Art 39 EG
Art 39 EG gebietet, auch Zeiten, während der der Arbeitnehmer dem gemeinsamen Krankenfürsorgesystem der EG unterstellt war, bei der Bemessung des Elterngelds zu berücksichtigen.
EuGH 16.02.2006, Rs C-137/04 (Amy Rockler/Försäkringskassan)
Art 39 EG
Art 39 EG gebietet, auch Zeiten, während der der Arbeitnehmer dem gemeinsamen Krankenfürsorgesystem der EG unterstellt war, bei der Bemessung des Elterngelds zu berücksichtigen.
EuGH 16.02.2006, Rs C-137/04 (Amy Rockler/Försäkringskassan)
