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EuGH 09. 3. 2006, Rs C-421/04

EuroparechtZER 2007/95ZER 2007, 25 Heft 1 v. 1.1.2007

Art 3 RL 89/104/EWG

Der EuGH prüft die Unterscheidungskraft der Wortmarke mit dem Bestandteil " Matratze" und nimmt zur Maßgeblichkeit des absoluten Registrierungshindernisses des Art 3 der RL 89/104/EWG Stellung.

EuGH 09.03.2006, Rs C-421/04 (Matratzen Concord AG/Hukla Germany SA)

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