Der EuGH prüft die Unterscheidungskraft der Wortmarke mit dem Bestandteil " Matratze" und nimmt zur Maßgeblichkeit des absoluten Registrierungshindernisses des Art 3 der RL 89/104/EWG Stellung.
EuGH 09.03.2006, Rs C-421/04 (Matratzen Concord AG/Hukla Germany SA)

