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Rs C-14/04, Urteil des EuGH vom 1. 12. 2005: Abdelkader Dellas ua/Premier ministre, Ministre des Affaires sociales, du Travoil et de la Solidarit6, Vorabentscheidung nach Art 234 Abs 1 lit a, b EG.

EuroparechtZER 2006/438ZER 2006, 164 Heft 6 v. 1.12.2006

Art 6 ArbeitszeitRL 93/104/EG idF RL 2003/88/EG

Der EuGH erörtert, dass Bereitschaftszeiten, die die persönliche Anwesenheit der Dienstnehmer beim Dienstgeber voraussetzen, als Arbeitszeiten zu qualifizieren sind.

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