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Verb Rs C-394/04 und C-395/04, Urteil des EuGH vom 1. 12. 2005: Diagnostiko & Therapeftiko Kentro Athinon-Ygeia AE/Ypourgos Oikonomikon, Vorabentscheidung nach Art 234 Abs 1 lit a, b EG.

EuroparechtZER 2006/441ZER 2006, 165 Heft 6 v. 1.12.2006

Zusammenfassung: Der EuGH prüft, ob Erlöse aus der Vermietung bzw Bereitstellung von Fernsehgeräten und Telefonapparaten an Krankenhauspatienten sowie Einnahmen aufgrund der Unterbringung und Verpflegung von Familienangehörigen umsatzsteuerpflichtig sind.

Rechtsgrundlagen: Art 13 Teil A Abs 1 lit b 6. MWSt-RL

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