Zusammenfassung: Der EuGH stellt eine Vertragsverletzung Österreichs durch Beschränkung der Zugangsrechte zu österreichischen Universitäten für Besitzer ausländischer Sekundärabschlüsse fest.
EuGH 07.07.2005, Rs C- 1 47/03, EG-Kommission/Republik Österreich,

