Zusammenfassung: Steuerliche Privilegien für die Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses, die unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen für männliche und weibliche Dienstnehmer vorsehen, begründen eine Verletzung der GleichbehandlungsRL.
EuGH 21. 7.2005, Rs C-207/04 (Paolo Vergani/Agenzia delle Entrate, Ufficiodi Arona)

