Art 7 VONr 40/94/EG; Art 115 Abs 4 VONr 40/94/EG
Eine Verletzung der Sprachenregelung des HABM hat dann keine Verletzung der Verteidigungsrechte zur Folge, wenn keine Beeinträchtigung für die Geltendmachung der Verteidigungsrechte erfolgt. Eine Überschreitung der angemessenen Verfahrensdauer erfordert nicht zwangsläufig die Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung.

