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Rs C-403/03, Urteil des EuGH vom 12.07.2005

EuroparechtZER 2006/268ZER 2006, 121 Heft 4 v. 1.8.2006

Zusammenfassung: Der EuGH bestätigt die Gemeinschaftsrechtskonformität einer Bestimmung im deutschen Steuerrecht, die die Abzugsfähigkeit von Unterhaltszahlungen an die in Österreich lebende Ehefrau an die Voraussetzung der Vorlage einer Bestätigung der österreichischen Finanzverwaltung knüpft.

EuGH 12. 7.2005, Rs C-403/03 (Egon Schempp/Finanzamt München V)

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