Zusammenfassung: Der EuGH bestätigt die Gemeinschaftsrechtskonformität einer Bestimmung im deutschen Steuerrecht, die die Abzugsfähigkeit von Unterhaltszahlungen an die in Österreich lebende Ehefrau an die Voraussetzung der Vorlage einer Bestätigung der österreichischen Finanzverwaltung knüpft.
EuGH 12. 7.2005, Rs C-403/03 (Egon Schempp/Finanzamt München V)

