Zusammenfassung: Die Vergabe einer Konzession für die Verwaltung der öffentlichen Gasversorgung erfordert nicht zwingend die Durchführung einer Ausschreibung, muss aber dem Transparenzgebot entsprechen, dh auch ausländischen Unternehmen die Zugangsrechte zu den entsprechenden Informationen offen halten.
EuGH 21. 7.2005, Rs C-231/03 (Consorzio Aziende Metano (Coname)/Co-mune di Cingia de´ Botti)

