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Rs C-418/02, Urteil des EuGH vom 07.07.2005

EuroparechtZER 2006/252ZER 2006, 119 Heft 4 v. 1.8.2006

Art 2 RL 89/104/EWG ; Art 4 Abs 1 lit b RL 89/104/EWG ; Art 5 Abs 1 lit b RL 89/104/EWG

Im Rahmen eines Wareneinzelhandels erbrachte Dienstleistungen können unter den Dienstleistungsbegriff iSd RL 89/104/EWG subsumiert werden. Die Registrierung einer Marke für diese Dienstleistungen setzt eine konkrete Bezeichnung der Dienstleistungen nicht voraus. Die Produkte oder Produktarten müssen aber konkretisiert werden.

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