Art 2 RL 89/104/EWG ; Art 4 Abs 1 lit b RL 89/104/EWG ; Art 5 Abs 1 lit b RL 89/104/EWG
Im Rahmen eines Wareneinzelhandels erbrachte Dienstleistungen können unter den Dienstleistungsbegriff iSd RL 89/104/EWG subsumiert werden. Die Registrierung einer Marke für diese Dienstleistungen setzt eine konkrete Bezeichnung der Dienstleistungen nicht voraus. Die Produkte oder Produktarten müssen aber konkretisiert werden.

