Zusammenfassung: Der EuGH prüft, ob die Einhebung einer Mobilfunkabgabe mit der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit in Einklang steht.
EuGH 08.09.2005, Verb Rs C-544/03 und 545/03 (Mobistar SA/Commune de Fleron Belgacom Mobile SA/Commune de Schaerbeek)

