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Rs C-376/02, Urteil des EuGH vom 26.04.2005

EuroparechtZER 2006/149ZER 2006, 89 Heft 3 v. 1.6.2006

Art 17 RL 77/388/EWG ; Art 20 RL 77/388/EWG

Die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes stehen der rückwirkenden Erlassung eines Gesetzes zur Vermeidung missbräuchlicher Finanzkonstruktionen zur Geringhaltung der Mehrwertsteuerbelastung nicht entgegen. Die geplante Rückwirkung muss aber ebenso wie die Konsequenzen der Gesetzesänderung auf die Wirtschaftstätigkeit ersichtlich und nachvollziehbar sein.

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