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Rs C-136/03, Urteil des EuGH vom 02.06.2005

EuroparechtZER 2006/204ZER 2006, 94 Heft 3 v. 1.6.2006

Art 8 RL 64/221/EWG ; Art 9 RL 64/221/EWG ; Art 6 ARB EWG-Türkei; Art 7 ARB EWG-Türkei; Art 14 ARB EWG-Türkei

Die Ausschließung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die Abschiebung aus einem Hoheitsgebiet und die ausschließliche Zulassung einer Gesetzmäßigkeitsprüfung widerspricht Art 9 Abs 1 RL 64/221/EWG . Die Rechtsschutzgarantien der Art 9 und 9 der RL 64/221/EWG sind auch für türkische Staatsangehörige rechtswirksam.

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