Art 8 RL 64/221/EWG ; Art 9 RL 64/221/EWG ; Art 6 ARB EWG-Türkei; Art 7 ARB EWG-Türkei; Art 14 ARB EWG-Türkei
Die Ausschließung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die Abschiebung aus einem Hoheitsgebiet und die ausschließliche Zulassung einer Gesetzmäßigkeitsprüfung widerspricht Art 9 Abs 1 RL 64/221/EWG . Die Rechtsschutzgarantien der Art 9 und 9 der RL 64/221/EWG sind auch für türkische Staatsangehörige rechtswirksam.

