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Rs T-2/03, Urteil des EuG vom 13. 4.2005: Verein der Konsumenteninformation/EG-Kommission

EuroparechtZER 2006/113ZER 2006, 85 Heft 3 v. 1.6.2006

VONr 1049/2001

Das EuG nimmt zu den Zugangsrechten der Öffentlichkeit zu Dokumenten Stellung, betont die Verpflichtung der Organe betreffende Anträge sorgfältig zu überprüfen und erläutert, dass ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand die Ablehnung bzw Einschränkung der Zugangsrechte rechtfertigen kann.

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