Art 24 Brüsseler Übereinkommen
Die Möglichkeit der Vorziehung einer Zeugenvernehmung zur Abschätzung der künftigen Klage- und Prozesschancen ist nicht unter das Tatbestandselement der " einstweiligen Maßnahme einschließlich solcher, die auf eine Sicherung gerichtet sind.." iSd Art 24 Brüsseler Übereinkommen zu subsumieren.

