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Rs C-104/03, Urteil des EuGH vom 28.04.2005

EuroparechtZER 2006/151ZER 2006, 89 Heft 3 v. 1.6.2006

Art 24 Brüsseler Übereinkommen

Die Möglichkeit der Vorziehung einer Zeugenvernehmung zur Abschätzung der künftigen Klage- und Prozesschancen ist nicht unter das Tatbestandselement der " einstweiligen Maßnahme einschließlich solcher, die auf eine Sicherung gerichtet sind.." iSd Art 24 Brüsseler Übereinkommen zu subsumieren.

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