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Rs C-112/03, Urteil des EuGH vom 12.05.2005

EuroparechtZER 2006/167ZER 2006, 91 Heft 3 v. 1.6.2006

Art 12 Nr 3 Brüsseler Übereinkommen

Eine Gerichtsstandsklausel in einem Versicherungsvertrag, in die der begünstigte Versicherte, der in einem anderen Mitgliedsstaat als der Versicherer und der Versicherungsnehmer wohnt, nicht ausdrücklich eingewilligt hat, entfaltet für diesen keine Rechtsverbindlichkeit.

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