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Rs C-15/04, Urteil des EuGH vom 02.06.2005

EuroparechtZER 2006/206ZER 2006, 94 Heft 3 v. 1.6.2006

Art 1 Abs 1 RL 89/665/EWG ; Art 2 Abs 1 lit b RL 89/665/EWG

Da Art 1 Abs 1 und Art 2 Abs 1 lit b der RL 89/665/EWG dem Bestimmtheitsgebot entsprechen, steht jedem Einzelnen die Berufung auf diese Bestimmungen offen. Der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts gebietet die Nichtberücksichtigung entgegenstehender nationaler Bestimmungen.

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