Art 37 EA
1. Fragen bezüglich der Nutzung von Atomenergie für militärische Angelegenheiten fallen nicht in den Anwendungsbereich des Vertrags zur Gründung der europäischen Atomgemeinschaft. Aus Art 37 EA kann daher keine Verpflichtung zur Weiterleitung von Informationen über die Ableitung radioaktiver Stoffe aus Militäranlagen abgeleitet werden. 2. Der gebotene Gesundheits- und Umweltschutz schließt aber Maßnahmen auf Grundlage des EG-Vertrags nicht aus.

