Die Nichtberücksichtigung von Zulagen oder Zuschlägen, die an die nach Deutschland entsendeten Arbeitnehmer im Bausektor geleistet wurden, als Teile des Mindestlohnes begründet eine Verletzung der Vorgaben des Art 3 der RL 96/71/EG .
EuGH 14.04.2005, Rs C-341/02 (EG-Kommission/Bundesrepublik Deutschland)

